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Therapie-Kosten und Klienteninfor-

mationen

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich. Diese Refundierung beträgt je nach Krankenkasse zwischen

€ 33,70 und € 46,60 pro Einheit.

 

Psychotherapie (50 min): € 90,-

(ohne Zuschuss der Krankenkasse)

Paartherapie (90 min): € 160,-


Supervision und Coaching (50min): €110

Keine Verrechnung von Umsatzsteuer

nach §6(1)27 UStG.

Die Psychotherapie

Die Psychotherapie kann nur auf Grund Ihrer Freiwilligkeit geschehen. Ohne Ihrer Einwilligung darf ich Sie nicht behandeln. Sie haben das Recht auf Information über die Dauer, Frequenz und Kosten der Therapie.

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeuten unterliegen einer gesetzlichen verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedem Dritten (Ehe-/Lebenspartner, Erziehungsberechtigten, Arbeitsstelle, etc..).

Dies betrifft alle Inhalte, wie auch schriftliche Aufzeichnungen aus den Therapiesitzungen. Ausnahme von der Schweigepflicht ist dann gegeben, wenn die berechtigte Sorge besteht, dass Selbst –oder Fremdgefährdung durch die/den Klienten vorliegt.

 

Absageregelung

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ersuche ich Sie um rechtzeitige Absage, spätestens jedoch einen Tag

vor dem vereinbarten Temin bis 17 Uhr. Mit einer rechtzeitigen Absage machen Sie es mir möglich, den Termin an jemanden anderen zu vergeben und damit die Wartefrist für meine Klientinnen und Klienten nicht unnötig zu verlängern. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung stelle.
 

Sie sind verpflichtet das vereinbarte Honorar, das Sie am Ende jeder Stunde bekommen,

umgehend auf mein Konto zu überweisen.

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